Alien
Es ist eine neuere Version von  AlienInsideTwoday  verfügbar!  Aktualisieren  Jetzt nicht!
© 2018-2023 NeonWilderness

Sonntag, 20. Juli 2014

Schrittgeschwindigkeit und Willkür

Vor einiger Zeit wurde ich mit einer wahrlich merkwürdigen Tatsache des Bußgeldkatalogs, der bei Verstößen gegen die StVO greift, konfrontiert.

Ich fuhr aus einer Tempo 30 Zone in einen "Verkehrsberuhigten Bereich" ein, einen kleinen Weg der zwei Straßen miteinander verbindet.
Dieser Weg hat ungefähr eine Länge von 250-300 Metern und besteht aus einem ebenen Pflaster ohne gesonderten Fußgängerweg. An der rechten Seite sind Parkflächen ausgewiesen.
In näherer Umgebung befindet sich ein eine Grundschule ca. 1,5 Km entfernt.
Gewöhnlich befinden sich auf diesem Weg zu Schulzeiten ca. 1-2 Kinder oder Erwachsene, wenn Schulschluss ist auch mal ein Pulk davon.

Ich befuhr diesen Weg während der Ferienzeit, tagsüber sodass sich dort genau zwei PKWs parkend auf der rechten Seite befanden, Fußgänger waren keine vorhanden.
Da ich mit der Ms. im Gespräch war und das Auto gefühlt mehr rollte als fuhr, achtete ich nicht auf mögliche Fallensteller des Ordnungsamtes.
Und siehe da, schon gab es ein hübsches Frontfoto des Blödbabblers.
Eines der beiden Autos war die camouflierte, mobile Blitzanlage unserer Freunde vom Ordnungsamt.
Ein schneller Blick auf den Tacho belehrte mich das ich um die 30 km/h schnell gewesen sein muss - sicherlich nicht Schrittgeschwindigkeit.
Ärgerlich, aber so ist eben die Regel bei Gesetzen. Halt dich dran oder, wenn du erwischt wirst, steh dafür grade.

Also kräftig auf den Bediener des Blitzers geschimpft, die Offensichtlichkeit des Abkassierens an dieser Stelle hervorgehoben. Denn, wenn dort Gefahr bestünde, weil dort Fußgänger unterwegs sind, dann kann man nicht schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit - die Ferienzeit war offensichtlich der Grund für die Messung.
Aber dadurch gabs halt -aus meiner Sicht- auch keinen Grund dort zu blitzen, außer eben dem, sichere Beute zu machen. Sei es drum.

Zuhause angekommen wollte ich dann wissen wie hoch mein zu erwartender Obolus an die Stadt sein würde.
Und hier stieß ich dann auf jenen Akt, der für mich definitiv als ein willkürlicher anzusehen ist.
Es gibt keine bundesweite Definition -in realen km/h- für "Schrittgeschwindigkeit". :-O
Wenn ich das Glück hätte in Leipzig geblitzt zu werden, würde man von 15 km/h ausgehen, in Köln dagegen von 7 und in Hamm von 10 km/h.
Sie, die Schrittgeschwindigkeit müsse "[...]jedenfalls deutlich unter 20 km/h [...] liegen.

Da saß ich also, mit der Vorstellung ca. 30 Km/h (+/- 5 km/h) schnell gewesen zu sein und der Vorstellung bei möglichen 7 km/h Höchstgeschwindigkeit selbige um 23 km/h (+/- 5 km/h) überschritten zu haben.
Es drohte mir -wen ich mich recht entsinne- nach dem alten Bußgeldkatalog als Spanne einer möglichen Strafe etwas von 15-25 Euro bis hin zu einem Fahrverbot, 100 Euro Strafe und einem Punkt.

Sehr nett, das nenne ich Rechtssicherheit, denn man weiß natürlich nicht, was die eigene Stadt als Grundlage für den Begriff "Schrittgeschwindigkeit" anlegt. Liegt man eher bei den 15 km/h aus Leipzig oder richtet man sich eher nach Kölner Einschätzungen?
Oder gar nach der aus dem Land des Jagertees?
Dort sind es nämlich 5 km/h.

WTF!
Wie kann es denn sein, das hier keine Rechtssicherheit besteht, indem keine echte Geschwindigkeit hinterlegt ist?
Mein alter Audi fing -glaube ich- erst bei 20 km/h an seine Tachonadel zu bewegen. Der Golf zeigt wohl bereits ab 5 km/h an.

Nachdem ich mir eingeredet hatte, das die Stadt das Geld haben möchte und nicht ans Land abdrücken will, somit vermutlich eine höhere Geschwindigkeit erlaubt sei, vergingen die fast 4 Wochen, die ich auf den Zahlungsbefehl wartete, wie im Flug. :-D

Nun weiß ich, meine Heimatstadt rechnet mit 10 km/h für die Schrittgeschwindigkeit, mir wurden 25 km/h zur Last gelegt und das zu zahlende Geld betrug 25 Euro. Bezahlt und gut.
Aber, was bleibt ist das unangenehme Gefühl beim Durchfahren von verkehrsberuhigten Bereichen in anderen Städten und Bundesländern - denn selbst im ersten Gang bei 'keinem Gas' ruckelt mein Auto locker mit 10 km/h vor sich hin.
Ums bequemer zu haben sind es schon mal 15 km/h, deutlich zu viel in Köln, fast legal bei mir zuhause. ;-)
Rechtssicherheit sieht anders aus, das Maß scheint willkürlich.

Findet Ihnen Ihr Blödbabbler