Kirchenrecht vs. Grundrecht 1:0
Willkommen im Land der Sonderrechte.
Das Verfassungsgericht musste Stellung beziehen und die Richter bestätigten damit grundsätzlich den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Angestellten aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt. (fr-online)
Wer sich also immer schon mal gefragt hat ob es relevant ist das der Chefarzt in zweiter Ehe verheiratet sein darf oder er womöglich eher auf Männer steht - wenn es ein katholisch geführtes Krankenhaus ist -dann weiß er jetzt wo er dran ist.
Ein Moralverständnis ungefähr so fortschrittlich wie die Rechtsprechung im IS Kalifat wurde höchstrichterlich für maßgeblich bewertet. Kirchenrecht schlägt Menschrecht. Nun würde ich ja nichts dazu sagen, wenn es denn katholische Krankenhäuser, finanziert von Katholiken für Katholiken wären, aber dem ist ja eben nicht so.
Der größte Teil davon sind eben Einnahmen die nicht aus kirchlicher Hand stammen agieren diese Krankenhäuser doch 'öffentlich'.
Und mal ehrlich, wen stört es ob ein Mensch verheiratet, geschieden, ledig oder dem eigenen Geschlecht zugetan ist? Was hat das mit seiner beruflichen Qualifikation zu tun? Na? Eben, nichts!
Ja, ich habe den Einwand verstanden, es ging um Menschen, die sich in den Augen der katholischen Kirche, moralisch fehlbar verhalten, die in leitender Position tätig sind. Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber "Kirche" wird also grob verletzt, wenn ich mich privat gegen die bronzezeitlich im Buch der Bücher fixierten Grundsätze verhalte.
Wie sieht es denn damit aus, wenn ich den Sabbat nicht einhalte und eventuell stattdessen shoppen gehe, statt auf den Knien um Vergebung von was-auch-immer zu betteln?
Werde ich dann hingerichtet? (1)
Oder wenn ich mich weigere Sklaven zu halten(2)?
Oder sind das mal wieder eben die Teile, die heute nicht mehr so opportun sind für ein Moralkonstrukt?
Darf ich meinen Job behalten, wenn ich nicht vorhabe meinen Erstgeborenen auf Befehl des "Herrn" zu opfern(3)?
Oder wenn ich meine Töchter nicht einer Massenvergewaltigung aussetzen will?
Und sollte gelebter Inzest etwa nicht mehr Zeichen für besondere Gottesnähe sein (4)?
Wir erlauben im 21 Jahrhundert Menschen das Menschenrecht zu brechen, weil sie einen Sonderstatus innerhalb der von ihnen betriebenen Einrichtungen haben.
Hier sollte der Gesetzgeber ansetzen und zügig dafür Sorge tragen, dass Grundgesetz und damit Menschenrecht auch innerhalb dieser Orte der Glückseligkeit exekutiert werden.
Am schnellsten geht das vermutlich, indem der Geldfluss an die Einhaltung von Gesetzen aus der Neuzeit geknüpft wird.
Weg mit religiösen Sonderrechten!
Ihnen Ihr Blödbabbler
Das Verfassungsgericht musste Stellung beziehen und die Richter bestätigten damit grundsätzlich den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Angestellten aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt. (fr-online)
Wer sich also immer schon mal gefragt hat ob es relevant ist das der Chefarzt in zweiter Ehe verheiratet sein darf oder er womöglich eher auf Männer steht - wenn es ein katholisch geführtes Krankenhaus ist -dann weiß er jetzt wo er dran ist.
Ein Moralverständnis ungefähr so fortschrittlich wie die Rechtsprechung im IS Kalifat wurde höchstrichterlich für maßgeblich bewertet. Kirchenrecht schlägt Menschrecht. Nun würde ich ja nichts dazu sagen, wenn es denn katholische Krankenhäuser, finanziert von Katholiken für Katholiken wären, aber dem ist ja eben nicht so.
Der größte Teil davon sind eben Einnahmen die nicht aus kirchlicher Hand stammen agieren diese Krankenhäuser doch 'öffentlich'.
Und mal ehrlich, wen stört es ob ein Mensch verheiratet, geschieden, ledig oder dem eigenen Geschlecht zugetan ist? Was hat das mit seiner beruflichen Qualifikation zu tun? Na? Eben, nichts!
Ja, ich habe den Einwand verstanden, es ging um Menschen, die sich in den Augen der katholischen Kirche, moralisch fehlbar verhalten, die in leitender Position tätig sind. Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber "Kirche" wird also grob verletzt, wenn ich mich privat gegen die bronzezeitlich im Buch der Bücher fixierten Grundsätze verhalte.
Wie sieht es denn damit aus, wenn ich den Sabbat nicht einhalte und eventuell stattdessen shoppen gehe, statt auf den Knien um Vergebung von was-auch-immer zu betteln?
Werde ich dann hingerichtet? (1)
Oder wenn ich mich weigere Sklaven zu halten(2)?
Oder sind das mal wieder eben die Teile, die heute nicht mehr so opportun sind für ein Moralkonstrukt?
Darf ich meinen Job behalten, wenn ich nicht vorhabe meinen Erstgeborenen auf Befehl des "Herrn" zu opfern(3)?
Oder wenn ich meine Töchter nicht einer Massenvergewaltigung aussetzen will?
Und sollte gelebter Inzest etwa nicht mehr Zeichen für besondere Gottesnähe sein (4)?
Wir erlauben im 21 Jahrhundert Menschen das Menschenrecht zu brechen, weil sie einen Sonderstatus innerhalb der von ihnen betriebenen Einrichtungen haben.
Hier sollte der Gesetzgeber ansetzen und zügig dafür Sorge tragen, dass Grundgesetz und damit Menschenrecht auch innerhalb dieser Orte der Glückseligkeit exekutiert werden.
Am schnellsten geht das vermutlich, indem der Geldfluss an die Einhaltung von Gesetzen aus der Neuzeit geknüpft wird.
Weg mit religiösen Sonderrechten!
Ihnen Ihr Blödbabbler
bloedbabbler - 21. Nov, 12:08
Wurde
Gute Frage,...
aber den zweiten[...] innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. außer Acht läßt. Auch scheint mir Artikel 136.1 Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt. doch durchaus betroffen zu sein von der Rechtsprechung des Gerichtes. Nicht zu sprechen von Art. 12.1 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. , was wohl nicht gegeben ist, wenn ich meine privaten Überzeugungen öffentlich machen muss und dann eben keine Arbeit wegen ‚falscher‘ Sexualität oder ‚moralisch verwerflichem‘ Status der Beziehung bekomme.