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Kirchenrecht vs. Grundrecht 1:0

Willkommen im Land der Sonderrechte.

Das Verfassungsgericht musste Stellung beziehen und die Richter bestätigten damit grundsätzlich den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Angestellten aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt. (fr-online)
Wer sich also immer schon mal gefragt hat ob es relevant ist das der Chefarzt in zweiter Ehe verheiratet sein darf oder er womöglich eher auf Männer steht - wenn es ein katholisch geführtes Krankenhaus ist -dann weiß er jetzt wo er dran ist.

Ein Moralverständnis ungefähr so fortschrittlich wie die Rechtsprechung im IS Kalifat wurde höchstrichterlich für maßgeblich bewertet. Kirchenrecht schlägt Menschrecht. Nun würde ich ja nichts dazu sagen, wenn es denn katholische Krankenhäuser, finanziert von Katholiken für Katholiken wären, aber dem ist ja eben nicht so.
Der größte Teil davon sind eben Einnahmen die nicht aus kirchlicher Hand stammen agieren diese Krankenhäuser doch 'öffentlich'.

Und mal ehrlich, wen stört es ob ein Mensch verheiratet, geschieden, ledig oder dem eigenen Geschlecht zugetan ist? Was hat das mit seiner beruflichen Qualifikation zu tun? Na? Eben, nichts!
Ja, ich habe den Einwand verstanden, es ging um Menschen, die sich in den Augen der katholischen Kirche, moralisch fehlbar verhalten, die in leitender Position tätig sind. Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber "Kirche" wird also grob verletzt, wenn ich mich privat gegen die bronzezeitlich im Buch der Bücher fixierten Grundsätze verhalte.
Wie sieht es denn damit aus, wenn ich den Sabbat nicht einhalte und eventuell stattdessen shoppen gehe, statt auf den Knien um Vergebung von was-auch-immer zu betteln?
Werde ich dann hingerichtet? (1)
Oder wenn ich mich weigere Sklaven zu halten(2)?
Oder sind das mal wieder eben die Teile, die heute nicht mehr so opportun sind für ein Moralkonstrukt?
Darf ich meinen Job behalten, wenn ich nicht vorhabe meinen Erstgeborenen auf Befehl des "Herrn" zu opfern(3)?
Oder wenn ich meine Töchter nicht einer Massenvergewaltigung aussetzen will?
Und sollte gelebter Inzest etwa nicht mehr Zeichen für besondere Gottesnähe sein (4)?

Wir erlauben im 21 Jahrhundert Menschen das Menschenrecht zu brechen, weil sie einen Sonderstatus innerhalb der von ihnen betriebenen Einrichtungen haben.
Hier sollte der Gesetzgeber ansetzen und zügig dafür Sorge tragen, dass Grundgesetz und damit Menschenrecht auch innerhalb dieser Orte der Glückseligkeit exekutiert werden.
Am schnellsten geht das vermutlich, indem der Geldfluss an die Einhaltung von Gesetzen aus der Neuzeit geknüpft wird.
Weg mit religiösen Sonderrechten!

Ihnen Ihr Blödbabbler
pathologe - 21. Nov, 13:43

Wurde

der Artikel 140 des Grundgesetzes vor kurzem gestrichen?

bloedbabbler - 21. Nov, 13:57

Gute Frage,...

... ich habe das Gefühl das man zwar den ersten Teil von Artikel 137.3 ernst nimmt Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig[...]
aber den zweiten[...] innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. außer Acht läßt. Auch scheint mir Artikel 136.1 Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt. doch durchaus betroffen zu sein von der Rechtsprechung des Gerichtes. Nicht zu sprechen von Art. 12.1 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. , was wohl nicht gegeben ist, wenn ich meine privaten Überzeugungen öffentlich machen muss und dann eben keine Arbeit wegen ‚falscher‘ Sexualität oder ‚moralisch verwerflichem‘ Status der Beziehung bekomme.
Lo - 21. Nov, 13:54

Ausgeschnitten & eingerahmt.

Bravo!
Wo darf ich unterschreiben?

bloedbabbler - 21. Nov, 14:06

:-)

Ich hätte da in der Schublade noch einen alten Scheck, darauf macht sich eine Unterschrift immer gut .*eg*
Lo - 21. Nov, 14:23

Wie unchristlich!
;-))
kao´s (Gast) - 23. Nov, 11:24

was wäre wenn...

einer der richter, der diesen kirchenrechtsquatsch aus voller inbrunst unterstützt, eine wirklich notwendige op brauchte (bräuchte verwende ich nicht, weil die deutsche sprache mittlerweile von diesem ...ich hätte...ich würde...ich könnte...gedöhns durchseucht ist, urghs) aber der spezialisierte chefarzt, der seiner mittlerweile zweiten ehe frönt, nun leider momentan arbeitslos ist (hä hä), weil: the church - es so will und somit ein nicht spezialisierter "christendoc" die schneidearbeiten am leibe des richtenden ausführen muss, ähm ja was wäre dann, wahrscheinlich wird dann sofort per sonderstatus das erfundene sonderrecht der kirch(im dorf) für die 10 stunden der op ausgesetzt, damit der richtende wiederum seine verkorksten kirchenrechtsansichten (natütlich nach der op) bekräftigen kann, der kirche und inri sei dank, dass dies eigentlich gar nicht so absurd ist wie es sich liest.

werter herr blödbabbler, ich kann ihnen in allen punkten nur zustimmen.

bloedbabbler - 23. Nov, 12:43

Hallo kao's. :-)

[...] der kirche und inri sei dank, dass dies eigentlich gar nicht so absurd ist wie es sich liest.
Ist es nicht? Dann haben wir ein unterschiedliches Messgerät fürs Absurde. :-D

Zum Glück für den hypothetischen Erkrankten könnte es dann ja bspw. ein schwarzer Chefarzt sein der ihn operiert.
Denn Apartheid in Rassefragen haben wir ja in diesem Land verfassungsrechtlich nicht; hier frönen wir dafür trennenden Sondergesetzen in Bezug auf Religionszugehörigkeit.
Ich erinnere an das unselige Gesetz das zugunsten der Religion körperliche Unversehrtheit für jüdische und muslimische Kinder in Deutschland aufgehoben hat zugunsten archaischer Initiationsriten.
Statt das Land langsam mal im 21. Jahrhundert ankommen zu lassen, werden stattdessen Gesetze installiert oder gedeutet, als wenn es schnurstracks in die Zeit der muffigen Restauration gehen soll. Wobei, wenn ich mich etwas umgucke dann ist sie ja bereits da, die alte Zeit.
Romantisierendes Biedermeier an allen Ecken, auch und besonders gerne auf Parteitagen von sich links und humanistisch dünkenden Ansammlungen von Besserwissern..

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