Rechtsprechung mit Beigeschmack
Das Bundesverwaltungsgericht sprach Recht und hatte sogar mal solches.
Auch, wenn inhaltlich meines Erachtens nach der Begriff "Glaubensfreiheit" in öffentlicher Schule arg überstrapaziert wird.
Denn, wieso schränkt es die Glaubensfreiheit ein, wenn kultische Handlungen nicht in einer staatlichen und mithin neutralen Schule vollzogen werden sollen?
Wieso gilt hier der Grundsatz das "Er [...] die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen [muss], weil durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde!" nicht generell?
Wieso nur in diesem speziellen Fall?
Was haben bitteschön gläubische Dinge in der Schule zu suchen?
Und selbstverständlich ist der Schulfrieden immer gefährdet, wenn religiöse Handlungen im öffentlichen Raum stattfinden, nur interessiert das leider niemanden.
Jeder Atheist beispielsweise fühlt sich dadurch gestört, nur wird da nonchalant drüber hinweg gegangen.
Interessiert ja keinen, was die Ungläubigen wollen, die sind ja nur diestärkste größte Gruppe in Deutschland.
Was genau will mir der Vorsitzende Richter Herr Neumann sagen, wenn er meint :"Grundsätzlich müsse der Staat wegen der Glaubensfreiheit aber religiöse Bezüge in Schulen zulassen".
Wieso? Was meint er damit?
Muss man zulassen?
Nö! Muss man nicht sage ich.
Wer setzt hier wem die Grenzen welcher Blödsinn zumutbar ist?
Ob Pastafaris mit Nudelsieben auf dem Kopf dem Unterricht folgen wollen, Christen ihre Kreuze aufhängen und Krippenspielen oder Moslems nach Mekka beten, sind nicht einmal graduelle Unterschiede desselben.
Privater Glaube wird an öffentlich neutralem Ort praktiziert mit der Absicht einer Missionierung, gerne auch unter der Prämisse des Überlegenen.
Was hat aber dieser private Glauben an einem Ort des Wissens, der Ausbildung und der staatlichen Neutralität zu suchen?
Wieso muss der Staat, wie Neumann postulieren zu müssen glaubt, diesen Blödsinn zulassen?
Weil sonst Odin wütende Blitze schleudert oder Zarathustra seine Glut vom Berg herab ins Tal zu den Menschen bringt?
Humbug bleibt Humbug, den gerne jeder daheim oder an den kultischen Orten seiner jeweiligen Glaubensrichtung vollziehen kann und auch darf, denn das ist Glaubensfreiheit.
Den Kram aber in Schulen und Universitäten zuzulassen ist es sicherlich nicht.
Ihnen Ihr Blödbabbler
Auch, wenn inhaltlich meines Erachtens nach der Begriff "Glaubensfreiheit" in öffentlicher Schule arg überstrapaziert wird.
Denn, wieso schränkt es die Glaubensfreiheit ein, wenn kultische Handlungen nicht in einer staatlichen und mithin neutralen Schule vollzogen werden sollen?
Wieso gilt hier der Grundsatz das "Er [...] die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen [muss], weil durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde!" nicht generell?
Wieso nur in diesem speziellen Fall?
Was haben bitteschön gläubische Dinge in der Schule zu suchen?
Und selbstverständlich ist der Schulfrieden immer gefährdet, wenn religiöse Handlungen im öffentlichen Raum stattfinden, nur interessiert das leider niemanden.
Jeder Atheist beispielsweise fühlt sich dadurch gestört, nur wird da nonchalant drüber hinweg gegangen.
Interessiert ja keinen, was die Ungläubigen wollen, die sind ja nur die
Was genau will mir der Vorsitzende Richter Herr Neumann sagen, wenn er meint :"Grundsätzlich müsse der Staat wegen der Glaubensfreiheit aber religiöse Bezüge in Schulen zulassen".
Wieso? Was meint er damit?
Muss man zulassen?
Nö! Muss man nicht sage ich.
Wer setzt hier wem die Grenzen welcher Blödsinn zumutbar ist?
Ob Pastafaris mit Nudelsieben auf dem Kopf dem Unterricht folgen wollen, Christen ihre Kreuze aufhängen und Krippenspielen oder Moslems nach Mekka beten, sind nicht einmal graduelle Unterschiede desselben.
Privater Glaube wird an öffentlich neutralem Ort praktiziert mit der Absicht einer Missionierung, gerne auch unter der Prämisse des Überlegenen.
Was hat aber dieser private Glauben an einem Ort des Wissens, der Ausbildung und der staatlichen Neutralität zu suchen?
Wieso muss der Staat, wie Neumann postulieren zu müssen glaubt, diesen Blödsinn zulassen?
Weil sonst Odin wütende Blitze schleudert oder Zarathustra seine Glut vom Berg herab ins Tal zu den Menschen bringt?
Humbug bleibt Humbug, den gerne jeder daheim oder an den kultischen Orten seiner jeweiligen Glaubensrichtung vollziehen kann und auch darf, denn das ist Glaubensfreiheit.
Den Kram aber in Schulen und Universitäten zuzulassen ist es sicherlich nicht.
Ihnen Ihr Blödbabbler
bloedbabbler - 30. Nov, 16:08