Es bleibt ein komischer Geschmack
Da habe ich mich die letzten Tage beim abendlichen Glas Whisky gewundert, warum unterschiedliche Flaschen augenblicklich scheinbar alle zur gleichen Zeit damit anfangen müssen das ihnen der Korken zerkrümelt.
Der letzte Schluck aus dem Glas brachte immer ein krümeliges, festes und bräunliches Element in den Mund.
Am dritten Abend hintereinander -und der dritten unterschiedlichen Flasche- habe ich dann langsam begriffen, ich habe, in Anlehnung an den guten alten Western mit Clint Eastwood, Für eine Handvoll Dollar, ein Erlebnis gehabt, welches ich mit "Für ein Maulvoll Fruchtfliegen" betiteln möchte. *RabäähundIgelspei*
Deswegen sind jetzt wieder die Fruchtfliegenkillerfallen mit Apfelsaft, Essig Spülmittel befüllt. Sauviecher, damische!
Da wurde nun ein Kinderschänder zur Bewährung verurteilt, weil er geständig war und das Gericht von einem minderschweren Fall des sexuellen Missbrauchs von einem Kind ausgeht.
Klar, nach Aussage des kirchlichen Kinderschänders hat ihn die 13 jährige verführt, kennt man ja, von Dolores Haze, die allerdings damals erst 12 Jahre alt war. Nicht also Laurin läßt hier grüßen, sondern Nabokov.
Nun, ein Jugendbetreuer, überraschenderweise im kirchlichen Zusammenhang!111!!!!!, der zum Tatzeitpunkt 35 Jahre alt war, lässt sich von einer 13 jährigen verführen und fickt selbige mindestens dreimal. Einvernehmlich, wie man so schön sagt. Außerdem dachte er, sie sei schon 14. Hmm. Und das Luder hat ja außerdem und wohl auch schon mit anderen herumgemacht, jawoll!
Tja, dann ist ja alles klar. Kann dann ja dann nur minderschwerer Sex mit einem Kind gewesen sein. Eigentlich sowieso deren Schuld, denn die wollte das ja und hat es sicher auch noch provoziert und vermutlich hatte sie auch die passende, Männer aufreizende Kleidung an.
Ich dachte, wir wären über solch‘ eine Form von Gerichtsbarkeit langsam hinaus, eine die beim (jugendlichen) Opfer durch dessen Lebenswandel eine Mitschuld sieht bzw. eine Entlastung des Täters daraus ableitet. Scheinbar nicht. Schade!
Ist aber auch nicht einfach für einen echten Mann seine Triebe zu beherrschen, da ist es meist leichter deshalb Frauen zu zwingen sich zu vermummen... ach nee, ist ja die andere große Religion, mönsch... dieser Teufel Weib aber auch, besonders diese noch ganz jungen, da hat man es als Erwachsener echt nicht leicht. Also, selber schuld du Luder, so lese ich das Urteil und so wirkt es.
Ich bin ja bekanntlich für jede Form von sexueller, einvernehmlicher Art des Verkehrens unter erwachsenen Menschen; denn geht es mich nicht den Dreck unterm Fingernagel an, wer da wem und wie oft einen bläst oder wer lieber in Analogien verkehrt. Da kann man sich ketten, peitschen und würgen, das ist mir alles wumpe -wenn beide Partner das so wollen und es ihnen Freude macht, bitteschön. Haut rein.
Wenn aber erwachsene Menschen Kinder ficken, dann ist es qua definitionem Essig mit 'einvernehmlich', das ist definitiv immer Missbrauch und meiner Meinung nach eben nicht mit Bewährung zu sanktionieren.
Falls ich also kleine Konfirmandinnen ficken will, dann sollte ich besser auch ein kleiner Konfirmand sein -und eben nicht ein erwachsenes Arschloch von Jugendbetreuer, der sich, wie dieser hier, dann noch als Opfer einer kindlichen Verführung darstellt und dadurch einer ernsthaften Bestrafung entgeht.
Wer sich also fragt, wieso es immer mehr Fälle von Politik- und Staatsverdrossenheit, manche sagen gar Demokratieverdrossenheit, in diesem Lande gibt, und warum in vielen Fällen das Vertrauen der Menschen in die Justiz immer öfter erodiert, der landet früher oder später bei vielen absurden Formen der Auslegung der Reichweite des Jugendstraftrechts und bei einer falschen Priorisierung. Nicht nur, aber eben doch.
Wenn gesprochenes Gesetz nicht mehr den Eindruck von Nachvollziehbarkeit macht, Sicherheit und Gerechtigkeit für die Bürger vermittelt, dann rutschen mit der Kritik immer öfter auch manche andere Institutionen des Staates, wenn es bald über die Klippe geht, in den Abgrund.
Danach bleibt bei mir ein deutlich schlechterer Geschmack im Mund, als es ein paar Fruchtfliegen im Whisky je vermögen.
Nachdenkliche Grüße von Ihnen Ihrm Blödbabbler
Der letzte Schluck aus dem Glas brachte immer ein krümeliges, festes und bräunliches Element in den Mund.
Am dritten Abend hintereinander -und der dritten unterschiedlichen Flasche- habe ich dann langsam begriffen, ich habe, in Anlehnung an den guten alten Western mit Clint Eastwood, Für eine Handvoll Dollar, ein Erlebnis gehabt, welches ich mit "Für ein Maulvoll Fruchtfliegen" betiteln möchte. *RabäähundIgelspei*
Deswegen sind jetzt wieder die Fruchtfliegenkillerfallen mit Apfelsaft, Essig Spülmittel befüllt. Sauviecher, damische!
Da wurde nun ein Kinderschänder zur Bewährung verurteilt, weil er geständig war und das Gericht von einem minderschweren Fall des sexuellen Missbrauchs von einem Kind ausgeht.
Klar, nach Aussage des kirchlichen Kinderschänders hat ihn die 13 jährige verführt, kennt man ja, von Dolores Haze, die allerdings damals erst 12 Jahre alt war. Nicht also Laurin läßt hier grüßen, sondern Nabokov.
Nun, ein Jugendbetreuer, überraschenderweise im kirchlichen Zusammenhang!111!!!!!, der zum Tatzeitpunkt 35 Jahre alt war, lässt sich von einer 13 jährigen verführen und fickt selbige mindestens dreimal. Einvernehmlich, wie man so schön sagt. Außerdem dachte er, sie sei schon 14. Hmm. Und das Luder hat ja außerdem und wohl auch schon mit anderen herumgemacht, jawoll!
Tja, dann ist ja alles klar. Kann dann ja dann nur minderschwerer Sex mit einem Kind gewesen sein. Eigentlich sowieso deren Schuld, denn die wollte das ja und hat es sicher auch noch provoziert und vermutlich hatte sie auch die passende, Männer aufreizende Kleidung an.
Ich dachte, wir wären über solch‘ eine Form von Gerichtsbarkeit langsam hinaus, eine die beim (jugendlichen) Opfer durch dessen Lebenswandel eine Mitschuld sieht bzw. eine Entlastung des Täters daraus ableitet. Scheinbar nicht. Schade!
Ist aber auch nicht einfach für einen echten Mann seine Triebe zu beherrschen, da ist es meist leichter deshalb Frauen zu zwingen sich zu vermummen... ach nee, ist ja die andere große Religion, mönsch... dieser Teufel Weib aber auch, besonders diese noch ganz jungen, da hat man es als Erwachsener echt nicht leicht. Also, selber schuld du Luder, so lese ich das Urteil und so wirkt es.
Ich bin ja bekanntlich für jede Form von sexueller, einvernehmlicher Art des Verkehrens unter erwachsenen Menschen; denn geht es mich nicht den Dreck unterm Fingernagel an, wer da wem und wie oft einen bläst oder wer lieber in Analogien verkehrt. Da kann man sich ketten, peitschen und würgen, das ist mir alles wumpe -wenn beide Partner das so wollen und es ihnen Freude macht, bitteschön. Haut rein.
Wenn aber erwachsene Menschen Kinder ficken, dann ist es qua definitionem Essig mit 'einvernehmlich', das ist definitiv immer Missbrauch und meiner Meinung nach eben nicht mit Bewährung zu sanktionieren.
Falls ich also kleine Konfirmandinnen ficken will, dann sollte ich besser auch ein kleiner Konfirmand sein -und eben nicht ein erwachsenes Arschloch von Jugendbetreuer, der sich, wie dieser hier, dann noch als Opfer einer kindlichen Verführung darstellt und dadurch einer ernsthaften Bestrafung entgeht.
Wer sich also fragt, wieso es immer mehr Fälle von Politik- und Staatsverdrossenheit, manche sagen gar Demokratieverdrossenheit, in diesem Lande gibt, und warum in vielen Fällen das Vertrauen der Menschen in die Justiz immer öfter erodiert, der landet früher oder später bei vielen absurden Formen der Auslegung der Reichweite des Jugendstraftrechts und bei einer falschen Priorisierung. Nicht nur, aber eben doch.
Wenn gesprochenes Gesetz nicht mehr den Eindruck von Nachvollziehbarkeit macht, Sicherheit und Gerechtigkeit für die Bürger vermittelt, dann rutschen mit der Kritik immer öfter auch manche andere Institutionen des Staates, wenn es bald über die Klippe geht, in den Abgrund.
Danach bleibt bei mir ein deutlich schlechterer Geschmack im Mund, als es ein paar Fruchtfliegen im Whisky je vermögen.
Nachdenkliche Grüße von Ihnen Ihrm Blödbabbler
bloedbabbler - 18. Aug, 13:48
Hallo Frau iGing,...
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung -wie bei den üblichen Rasern- ist für mich eher schon Führen einer Waffe mit Vorsatz und entsprechend zu ahnden.
Nebenbei sind die meisten Geschwindigkeitsüberschreitungen doch Ordnungswidrigkeiten und werden gerade nicht mit möglichem Gefängnis bewertet.
Falls man das Bußgeld jedoch nicht zahlt, dann droht vielleicht Gefängnis, aber wegen des reinen Delikts wohl eher nicht. ;)
Ein Diebstahl ist auch etwas mit Vorsatz, der Geschädigte meist hinterher traumatisiert. Warum sollte man da auf den nächsten Fall warten bzw. nicht warten?
Falls sie da für mich zum Verständnis beitragen könnten, würde ich mich darüber freuen, eventuell habe ich da etwas nicht richtig bedacht oder übersehen bei ihren beiden Ausnahmen.
[...]alles Andere sollte bestraft werden, weil es vorgefallen ist, und nicht eine Strafe vorgesehen werden für den Fall, dass es nochmal vorkommt.
Ganz meine Meinung. :)
Vielleicht sollte mal einer genauer untersuchen, was bei Gerichten so alles als Grund für eine Bewährungsstrafe/Strafminimierung herangezogen wird. Und zwar nicht das, was im Urteil steht, sondern was bei der Urteilsfindung so drumrum in den Köpfen vorgeht [z.B. Man möchte jem. nicht seine berufliche Laufbahn verderben - selbst gehört von einem Strafrichter bzgl. eines für einen entgegenkommenden Autofahrer tödlichen Verkehrsunfalls, verursacht durch einen angetrunkenen Steuerberater].
Ich finde ja...
Was mich inzwischen massiv stört ist, das wir uns den Luxus erlauben Menschen ab 18 Jahren Autos führen und Schnaps trinken zu lassen, selbst legale Mörder dürfen sie werden. Sie dürfen wählen und sogar selbst zum Bundeskanzler gewählt werden.
Dennoch werden noch straffällig gewordene 20 Jährige inzwischen fast als Norm nach dem Jugendstraftrecht verurteilt, ich zitiere da mal kurz aus Tante wiki:
Auf Heranwachsende ist das Jugendstrafrecht nur anzuwenden, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder wenn es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt. Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, wird das normale Strafrecht angewandt. 2010 wurde auf 66 Prozent der verurteilten Heranwachsenden Jugendstrafrecht angewandt.
Und inzwischen haben wir 2017 und die Tendenz scheint nicht besser geworden.
Wenn ich dann innerhalb der Jugendstrafen(11.2.4) sehe, dass bei den Heranwachsenden die Zahl derer, die zur Bewährung ausgesprochen werden, langsam, aber stetig steigt, frage ich mich ob man da tatsächlich der Gesellschaft was Gutes mit tut. Oder ist es eher ein Ausdruck von Überlastung der Justiz - zu wenig Richter, zu lange Wartezeiten auf Prozesse und zu volle Gefängnisse- denn eine humane Gerichtsbarkeit die man hier als Triebfeder dieser Tendenz anzusehen hat?
Mit großem Bedauern stelle ich fest, dass die AfD genau diese Forderung besetzt hat, Abschaffung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende(18-20 Jahre).
Nun kann das eigentlich nur bedeuten, ich liege komplett falsch mit meiner Betrachtung dessen, dass hier etwas stark hinkt(Freigabe quasi aller Rechte ab 18 Jahre vs. Safezone bis Ende 20) oder es ist wie immer, auch ein blindes Huhn findet ein Korn.
Alternativ bin ich vermutlich einfach inzwischen zu konservativ geworden und habe damit die Hoffnung auf potentiellen Verstand und lernfähige Menschen als Spezies aufgegeben, könnte auch sein. Vermutlich zeigen Fakten (derer ich im Laufe des Vormittags nicht habhaft werden konnte), das genau durch diese Form der Rechtsprechung unsere Gesellschaft so friedlich und toll ist, wie sie nun mal ist. Hosianna!