Alien
Es ist eine neuere Version von  AlienInsideTwoday  verfügbar!  Aktualisieren  Jetzt nicht!
© 2018-2023 NeonWilderness

Es bleibt ein komischer Geschmack

Da habe ich mich die letzten Tage beim abendlichen Glas Whisky gewundert, warum unterschiedliche Flaschen augenblicklich scheinbar alle zur gleichen Zeit damit anfangen müssen das ihnen der Korken zerkrümelt.
Der letzte Schluck aus dem Glas brachte immer ein krümeliges, festes und bräunliches Element in den Mund.
Am dritten Abend hintereinander -und der dritten unterschiedlichen Flasche- habe ich dann langsam begriffen, ich habe, in Anlehnung an den guten alten Western mit Clint Eastwood, Für eine Handvoll Dollar, ein Erlebnis gehabt, welches ich mit "Für ein Maulvoll Fruchtfliegen" betiteln möchte. *RabäähundIgelspei*
Deswegen sind jetzt wieder die Fruchtfliegenkillerfallen mit Apfelsaft, Essig Spülmittel befüllt. Sauviecher, damische!

Da wurde nun ein Kinderschänder zur Bewährung verurteilt, weil er geständig war und das Gericht von einem minderschweren Fall des sexuellen Missbrauchs von einem Kind ausgeht.
Klar, nach Aussage des kirchlichen Kinderschänders hat ihn die 13 jährige verführt, kennt man ja, von Dolores Haze, die allerdings damals erst 12 Jahre alt war. Nicht also Laurin läßt hier grüßen, sondern Nabokov.

Nun, ein Jugendbetreuer, überraschenderweise im kirchlichen Zusammenhang!111!!!!!, der zum Tatzeitpunkt 35 Jahre alt war, lässt sich von einer 13 jährigen verführen und fickt selbige mindestens dreimal. Einvernehmlich, wie man so schön sagt. Außerdem dachte er, sie sei schon 14. Hmm. Und das Luder hat ja außerdem und wohl auch schon mit anderen herumgemacht, jawoll!
Tja, dann ist ja alles klar. Kann dann ja dann nur minderschwerer Sex mit einem Kind gewesen sein. Eigentlich sowieso deren Schuld, denn die wollte das ja und hat es sicher auch noch provoziert und vermutlich hatte sie auch die passende, Männer aufreizende Kleidung an.

Ich dachte, wir wären über solch‘ eine Form von Gerichtsbarkeit langsam hinaus, eine die beim (jugendlichen) Opfer durch dessen Lebenswandel eine Mitschuld sieht bzw. eine Entlastung des Täters daraus ableitet. Scheinbar nicht. Schade!
Ist aber auch nicht einfach für einen echten Mann seine Triebe zu beherrschen, da ist es meist leichter deshalb Frauen zu zwingen sich zu vermummen... ach nee, ist ja die andere große Religion, mönsch... dieser Teufel Weib aber auch, besonders diese noch ganz jungen, da hat man es als Erwachsener echt nicht leicht. Also, selber schuld du Luder, so lese ich das Urteil und so wirkt es.

Ich bin ja bekanntlich für jede Form von sexueller, einvernehmlicher Art des Verkehrens unter erwachsenen Menschen; denn geht es mich nicht den Dreck unterm Fingernagel an, wer da wem und wie oft einen bläst oder wer lieber in Analogien verkehrt. Da kann man sich ketten, peitschen und würgen, das ist mir alles wumpe -wenn beide Partner das so wollen und es ihnen Freude macht, bitteschön. Haut rein.

Wenn aber erwachsene Menschen Kinder ficken, dann ist es qua definitionem Essig mit 'einvernehmlich', das ist definitiv immer Missbrauch und meiner Meinung nach eben nicht mit Bewährung zu sanktionieren.

Falls ich also kleine Konfirmandinnen ficken will, dann sollte ich besser auch ein kleiner Konfirmand sein -und eben nicht ein erwachsenes Arschloch von Jugendbetreuer, der sich, wie dieser hier, dann noch als Opfer einer kindlichen Verführung darstellt und dadurch einer ernsthaften Bestrafung entgeht.

Wer sich also fragt, wieso es immer mehr Fälle von Politik- und Staatsverdrossenheit, manche sagen gar Demokratieverdrossenheit, in diesem Lande gibt, und warum in vielen Fällen das Vertrauen der Menschen in die Justiz immer öfter erodiert, der landet früher oder später bei vielen absurden Formen der Auslegung der Reichweite des Jugendstraftrechts und bei einer falschen Priorisierung. Nicht nur, aber eben doch.
Wenn gesprochenes Gesetz nicht mehr den Eindruck von Nachvollziehbarkeit macht, Sicherheit und Gerechtigkeit für die Bürger vermittelt, dann rutschen mit der Kritik immer öfter auch manche andere Institutionen des Staates, wenn es bald über die Klippe geht, in den Abgrund.

Danach bleibt bei mir ein deutlich schlechterer Geschmack im Mund, als es ein paar Fruchtfliegen im Whisky je vermögen.

Nachdenkliche Grüße von Ihnen Ihrm Blödbabbler
iGing - 21. Aug, 16:07

Meiner Ansicht nach sollte es Bewährungsstrafen nur bei kleineren Diebstahldelikten und Geschwindigkeitsüberschreitung geben; alles Andere sollte bestraft werden, weil es vorgefallen ist, und nicht eine Strafe vorgesehen werden für den Fall, dass es nochmal vorkommt.

bloedbabbler - 21. Aug, 16:43

Hallo Frau iGing,...

... mir wäre nicht klar, wieso man diese beiden, von Ihnen genannten Fälle ausklammern sollte.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung -wie bei den üblichen Rasern- ist für mich eher schon Führen einer Waffe mit Vorsatz und entsprechend zu ahnden.

Nebenbei sind die meisten Geschwindigkeitsüberschreitungen doch Ordnungswidrigkeiten und werden gerade nicht mit möglichem Gefängnis bewertet.
Falls man das Bußgeld jedoch nicht zahlt, dann droht vielleicht Gefängnis, aber wegen des reinen Delikts wohl eher nicht. ;)

Ein Diebstahl ist auch etwas mit Vorsatz, der Geschädigte meist hinterher traumatisiert. Warum sollte man da auf den nächsten Fall warten bzw. nicht warten?

Falls sie da für mich zum Verständnis beitragen könnten, würde ich mich darüber freuen, eventuell habe ich da etwas nicht richtig bedacht oder übersehen bei ihren beiden Ausnahmen.
[...]alles Andere sollte bestraft werden, weil es vorgefallen ist, und nicht eine Strafe vorgesehen werden für den Fall, dass es nochmal vorkommt.
Ganz meine Meinung. :)
iGing - 21. Aug, 20:57

Also, im Prinzip hat es ja was Menschenfreundliches, jemandem nochmal eine Chance zu geben, das kann ich nachvollziehen und auch befürworten: Ein "Mach das nicht nochmal, sonst ...", wie man es Kindern gegenüber handhabt. (Junge) Erwachsene unterscheiden sich ja oft nicht so sehr von Kindern. Aber es muss halt die Sache, um die es geht, sich auch in einem Rahmen bewegen, der ein solch einfaches "Wehe, wenn ..." rechtfertigt. Und ja, meinetwegen seien das dann Ordnungswidrigkeiten! Bei denen halte ich eine Bewährung für möglich und angemessen, ansonsten ist das Wort "Bewährungs-Strafe" eigentlich ein Widerspruch in sich, denn es ist dann ja eben keine Strafe. (Und ich bin kein Jurist.)

Vielleicht sollte mal einer genauer untersuchen, was bei Gerichten so alles als Grund für eine Bewährungsstrafe/Strafminimierung herangezogen wird. Und zwar nicht das, was im Urteil steht, sondern was bei der Urteilsfindung so drumrum in den Köpfen vorgeht [z.B. Man möchte jem. nicht seine berufliche Laufbahn verderben - selbst gehört von einem Strafrichter bzgl. eines für einen entgegenkommenden Autofahrer tödlichen Verkehrsunfalls, verursacht durch einen angetrunkenen Steuerberater].
bloedbabbler - 22. Aug, 11:43

Ich finde ja...

... die Möglichkeit eines Warnschusses in Form einer Bewährungsstrafe prinzipiell nicht schlecht, spart die Gesellschaft Geld(weil keiner Weggesperrt werden muss), ermöglicht eine Chance für eine Resozialisierung bzw. ein weiteres Teilhaben am gesellschaftlichen Wertschöpfungsprozess. Nachteil, das fühlt sich nicht nach Strafe an, als Opfer wäre ich wohl angepisst.

Was mich inzwischen massiv stört ist, das wir uns den Luxus erlauben Menschen ab 18 Jahren Autos führen und Schnaps trinken zu lassen, selbst legale Mörder dürfen sie werden. Sie dürfen wählen und sogar selbst zum Bundeskanzler gewählt werden.
Dennoch werden noch straffällig gewordene 20 Jährige inzwischen fast als Norm nach dem Jugendstraftrecht verurteilt, ich zitiere da mal kurz aus Tante wiki:
Auf Heranwachsende ist das Jugendstrafrecht nur anzuwenden, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder wenn es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt. Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, wird das normale Strafrecht angewandt. 2010 wurde auf 66 Prozent der verurteilten Heranwachsenden Jugendstrafrecht angewandt.
Und inzwischen haben wir 2017 und die Tendenz scheint nicht besser geworden.
Wenn ich dann innerhalb der Jugendstrafen(11.2.4) sehe, dass bei den Heranwachsenden die Zahl derer, die zur Bewährung ausgesprochen werden, langsam, aber stetig steigt, frage ich mich ob man da tatsächlich der Gesellschaft was Gutes mit tut. Oder ist es eher ein Ausdruck von Überlastung der Justiz - zu wenig Richter, zu lange Wartezeiten auf Prozesse und zu volle Gefängnisse- denn eine humane Gerichtsbarkeit die man hier als Triebfeder dieser Tendenz anzusehen hat?

Mit großem Bedauern stelle ich fest, dass die AfD genau diese Forderung besetzt hat, Abschaffung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende(18-20 Jahre).

Nun kann das eigentlich nur bedeuten, ich liege komplett falsch mit meiner Betrachtung dessen, dass hier etwas stark hinkt(Freigabe quasi aller Rechte ab 18 Jahre vs. Safezone bis Ende 20) oder es ist wie immer, auch ein blindes Huhn findet ein Korn.
Alternativ bin ich vermutlich einfach inzwischen zu konservativ geworden und habe damit die Hoffnung auf potentiellen Verstand und lernfähige Menschen als Spezies aufgegeben, könnte auch sein. Vermutlich zeigen Fakten (derer ich im Laufe des Vormittags nicht habhaft werden konnte), das genau durch diese Form der Rechtsprechung unsere Gesellschaft so friedlich und toll ist, wie sie nun mal ist. Hosianna!
bloedbabbler - 22. Aug, 12:30

Eben noch einen...

... Text bei "Hinter den Schlagzeilen" gefunden, einem Webauftritt herausgegeben von Konstantin Wecker, mit dessen Bewertung und Einschätzungen ich in nahezu 100% der Fälle nicht übereinstimme. Zuviel esoterisches und religiöses Geschwafel, zu viel Hoffnung auf den guten Menschen.

Dennoch, der Artikel "Die Strafe bessert den, der straft" passt ganz gut hierein.
Das Fazit darin, Warum halten wir an Maßnahmen fest, deren Wirkungslosigkeit gegenüber den gesetzten Zwecken klar erwiesen ist? Es muss so sein, dass unsere Art des Strafens noch eine andere, gleichsam geheime Funktion hat, die sie zufriedenstellend erfüllt. Die Bestrafung des Rechtsbrechers sichert den Nachtschlaf der „anständigen Bürger“ und stillt ihr Bedürfnis nach Rache und Vergeltung.[...] Die Rolle des Verbrechers als eines Sündenbocks der Gesellschaft ist uralt. Der „kleine Mann“, der sich ein Leben lang am Riemen reißt und seine Begierden im Zaum hält, besteht darauf, dass der, der es sich auf krummen Wegen und ohne hart zu arbeiten gut gehen lässt, seine Strafe findet. Der Kriminelle soll leiden und für seine Vergehen bezahlen. Sonst gerät die Geschäftsgrundlage des Lebens der Unterdrückten ins Wanken.
Was hier ein wenig süffisant dargeboten wird, findet schon einen Raum innerhalb der durchgeführten Gesetzgebung, unter dem bösen Stichwort: Täterschutz vor Opferrecht.

Selbstredend ist strafrechtliche Sanktion(außer beim Jugendstrafrecht) in Form von Gefängnis immer auch Strafe und Rache, oder eben -weniger biblisch betrachtet-exekutierte Konsequenz für Handeln gegen das gesellschaftliche Miteinander. Niemand ist überrascht, wenn er eine Straftat begeht, dass er dafür zur Rechenschaft gezogen wird, christlichere Menschen als ich sprechen dann gerne vom 'Büßen'.

Wir haben also zweierlei im Text vorgefunden, einerseits die eventuell nachweisbare Untauglichkeit von Gefängnissen und andererseits die daraus abgeleitete Anklage gegen die Gesellschaft oder die Opfer bzw. das Rechtssystem sie würden sich für ihnen angetanes Unrecht rächen wollen.
Ja, was denn sonst?
Wir haben die archaischeren Formen der Blutrache abgeschafft, Regeln in Worte gegossen und Strafen mit Strafmaß bewehrt.
Ob es eine kluge Idee ist, an einem Ort möglichst viele Verbrecher zu sammeln, in Bezug auf eine potentielle Resozialisierung wage ich zwar auch zu bezweifeln, aber ich vermute mal ein bestimmter Anteil der Gesellschaft ist einfach genauso gestrickt, das er immer straffällig werden wird. Und ich spreche da nicht von sozialen, sondern pathologischen Gründen.
Die erreicht man vermutlich sowieso nicht, egal wie oft man sich um Erlebnisreisen oder begleitetes Leben bemüht.

Und ich habe auch nichts dagegen, wenn man hier 'Rache' ausübt, diese basiert nämlich nicht mehr auf dem willkürlichen Akt, der noch der Blutrache oder der Diktatur innewohnt, sondern eben auf nachvollziehbaren Regeln dieser Gesellschaft. Nachdem wir alle, ohne je gefragt worden zu sein, das Gewaltmonopol an den Staat abgegeben haben, was wichtige Voraussetzung für einen Rechtsstaat ist, haben wir ja gar nicht mehr die Möglichkeit Rache zu üben ohne selbst Täter zu werden. So übernimmt der Staat eben diese individuelle Funktion mit, neben anderen Ansätzen wie der versuchten Resozialisierung, und betreibt damit ein Amalgam namens Justiz.

Die Argumentation von Straftätern als Sündenböcken einer boshaften Gesellschaft erscheint mir als eine Verhöhnung jeglicher Opfer und des Rechtsstaates.

Dass dann im Beitrag noch permanent auf das Jahr des Antisemiten Luther hingewiesen wird, weil das Buch in dem der Beitrag hätte erscheinen sollen „95 Anschläge – Thesen für die Zukunft“ heisst, macht den Beitrag in meinen Augen noch deutlich unappetitlicher, als er ohnehin schon daherkommt. Die anklagende Frage, warum dieser Beitrag dann doch nicht im Buch erschien, beantwortet sich in meinem Verständnis fast von alleine, weil er eine Schuld dort vermutet, wo sie nicht liegt, während gleichzeitig auf Täterseite Verständnis eingefordert wird. Ein Beitrag wie gemacht, um abgelehnt zu werden. Zu Recht.

Trackback URL:
https://bloedbabbler.twoday.net/stories/1022630490/modTrackback