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Justizministerium beschneidet Vernunft

Was dabei herauskommt wenn man religiöse Riten vulgo Quatsch erlauben will, der außerhalb des Gesetzes steht, zeigt uns prächtig der halbgare Entwurf den uns das Justizministeriums - als Verbeugung von religiös motivierter Willkür- vorgelegt hat.

Nur Idioten Menschen die prinzipiell Kritiker an religiös motivierter Kindesverstümmlungen mit Auschwitz mundtot machen wollen, wie beispielsweise der Herr Bommarius in Permanenz in der Frankfurter Rundschau, freuen sich über diesen Entwurf.

Wer mag, der kann den Käse in seinem Kommentar vom 26.6.2012 unter dem Stichwort"Rechtsschutz für die Beschneidung" gerne nachlesen, ich verlinke zur Thematik stattdessen auf tagesschau.de (dort stehts aber vermutlich nur solange bis der Ungeist des Depublizierens unser -gebührenfinanziertes- Recht auf Information aushebelt; zwei Seiten der gleichen Medaille übrigens. Hoffieren der Privatwirtschaft zu Ungunsten des Bürgers!)

Alle anderen, die sich Gedanken über ein Pro und Contra gemacht haben, stellen kopfschüttelnd das Paradoxe dieses Entwurfs fest.
In jeder Silbe tropft hervor das man zwar -rechtlich gesehen- keine andere Wahl hat Beschneidung als das zu benennen was sie ist: Körperverletzung, aber man selbstverständlich bereit ist sie zu dulden und nicht zu verfolgen, weil ja, weil es religiöse Pflicht, Tradition und eigentlich das gute Recht der Eltern ist, für und über ihr Kind zu richten.

Ein Staat der sich nach vorherrschender Meinung anmaßen soll über fette Menschen, Homosexuelle und Raucher ein Diktum zu sprechen, der darf nichts zum Schutz von Kindern machen?
Ach so, tut er ja dann beim Errichten von Zensurschranken und Maßregeln im Internet. Bravo! *spuckaus*

Die Beschneidung als Körperverletzung anzuerkennen, aber durch eine Lex Judentum(nicht Lex Islam) -denn nichts anderes ist es wenn die Beschneidung von Säuglingen durch Vollstrecker aus den Reihen der Gläubigen erlaubt wird- straffrei zu stellen ist ungefähr ähnlich zielführend wie Drogen zwar besitzen sie aber nicht kaufen zu dürfen.
Eine wirklich schlimme Rechtsbeugung durch das zuständige Ministerium als Verbeugung vor religiösen archaischen Riten.

Der Rechtsstaat persifliert sich selbst, indem er Sonderrechte für religiöse Gemeinschaften absichert und sie damit über allgemeines Recht und Gesetz stellt.

Er schützt nicht das Wohl des Einzelnen, sondern unterwirft ihn sogar staatlich sanktioniert der Willkür durch die religiöse Vereinigung mit den Eltern als Handlanger und Erfüllungsgehilfen.
Ganz ehrlich, dazu fällt mir nicht mehr viel ein!

Es ist aber ein weiterer Beweis dafür, wie dringend wir eine echte Trennung von Staat und Religion benötigen und wie wichtig es ist auf rationaler Erkenntnis, basierend auf universellen Menschenrechten, ein Staatswesen zu gründen.

Für solch schäbige unbelehrbare Herren -wie jenen Herrn Bommarius- welche jegliche Kritik an Praktiken der Beschneidung immer auf Antisemitismus zurückführen sei gesagt, apologetisches Abnicken, jenes beharrliche Berufen auf das Recht von Traditionen ohne den Hauch von jeglicher Form gegenwärtiger Reflexion, sind sicherlich kein Zeichen von Verstand, Vernunft oder erst recht einem Lernprozess aus der deutschen Geschichte.

Dieses Lernen führen jene Herren zwar gerne im Munde, ihre Argumentationsweise führt jedoch zielgerichtet zum genauen Gegenteil - sie protegiert den abergläubischen Ungeist der in die Unfreiheit geführt hat.

Angewiderte Grüße von Ihnen Ihrm Blödbabbler


Ich verlinke bis auf weiteres aufgrund des grotesken Leistungsschutzrechtsentwurfs nicht mehr auf Verlage, gebührenfinanzierte Auftritte werde ich weiterhin verlinken.
Genaueres kann man bei
Thomas Knüwer nachlesen.

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