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Kinderficker, minderschwer!

Heute im Lokalteil der FR, der Aufmacher, Lehrer gesteht Sex mit Mädchen von Stefan Behr, dem -unter anderem- genialen Gerichtsreporter der FR. Neben Stephan Hebel einer der beiden guten Gründe die Rundschau noch zu lesen.

Ein Mitvierziger, Oberstudienrat und somit wohl Besoldungsstufe A14 hat sich an zwei 15 jährigen Mädchen bei sich zu Hause vergangen und nebenbei auf seinem Rechner noch Kinderpornos angesammelt.
Diese seien aber von minderer Bildqualität gewesen, die Bilder, nicht die Mädchen, sodass er darauf wohl nicht abspritzen konnte. So lese ich das "[...]um sich an ihnen delektieren zu können."

Der Sex mit dem einen Mädchen fand wohl nach einem Trinkgelage mit drei weiteren Mädchen bei ihm daheim statt, die drei anderen schliefen, während oben im Schlafzimmer der Missbrauch stattfand.
Schülerinnensex und viel Alkohol in der eigenen Wohnung, wer wollte nicht, dass ein Lehrer mit so viel privatem Engagement die eigenen Kinder unterrichtet?
Wer wäre es schon unter uns, dies fröhliche Handeln anzuklagen?

Nun, zum Glück hat eines der Mädchen der Vertrauenslehrerin ihre Geschichte erzählt, danach kam dann still und leise der Stein ins Rollen. Nun steht er vor Gericht.
Bis auf weiteres ist er erstmal -bei vollen Bezügen- suspendiert. Mal sehen was da später bei rumkommt und an welcher Stelle im Unterrichtsprozess der Mann weiter seine Runden ziehen darf.
Oder ob der Missbrauch von Schutzbefohlenen mal mit größerer Konsequenz geahndet wird, wie ich immer noch träumerisch hoffe.
Ein weiterer Fall auf Seite F6, trägt die Überschrift "Mildernde Umstände" und das beschreibt gut, um was es darin geht(leider finde ich den nicht in der Onlinewelt der FR, deswegen der Link zur Oberhessischen Presse).
Ein anderer Mann hatte ein sogenanntes Liebesverhältnis mit mindestens zweimal vollzogenem Sexualakt mit einer 12 jährigen.
Strafmildernd befand das Gericht, die 12 jährige habe das "Liebesverhältnis" mit dem 26 jährigen ausdrücklich gewünscht.
Deshalb wurde das Ganze als minderschwerer Akt gewertet und mit 1 Jahr und 10 Monaten zur Bewährung für den Angeklagten ausgesetzt.

Und da saß ich nun, alleine beim Frühstück die Zeitung vor mir und das Brot in der Hand, den Mund weit offen.

Minderschwerer Fall? Ein Kind wünscht sich eine "Liebesbeziehung" zu einem Erwachsenen und das ist dann- wenn dieser dem nachgibt oder es ausnutzt- weniger schwerwiegend?
Hat sich das Kind den Sex wirklich ganz von alleine gewünscht? Oder wurde ihm der Wunsch vielleicht nahegelegt, mit kleinen Aufmerksamkeiten, Drohungen oder Versprechen beispielsweise?
Muss man das Schwärmen eines Kindes als Handlungsaufforderung verstehen, der man Folge zu leisten hat, ohne moralische oder rechtliche Bedenken? Mit was für einem Menschen haben wir es zu tun, wenn er 12 jährige Kinder betört und zu sich mit nach Hause nimmt und dort missbraucht? Kann solch eine Handlung zwischen einem Erwachsenen und einem Kind tatsächlich "einvernehmlich" sein?
Ich denke, Nein.

Kann denn also, so frage ich mich, eine 12 jährige tatsächlich schon abschätzen worauf sie sich einlässt, wenn sie mit einem Erwachsenen ins Bett steigt?
Kann sie ahnen oder wissen, was eine "Liebesbeziehung" unter gleichberechtigten, erwachsenen Menschen bedeutet? Was man hinzunehmen bereit ist und was gegen den eigenen Wunsch geht. Kennt sie die Grenze zwischen einvernehmlich und aufgezwungenenem Sex? Wohl eher nicht.
Hat sie bereits die Kraft gleichwertig ihre Wünsche zu vertreten und auch zu behaupten?
Oder ist sie nicht vielmehr massiv und gezielt steuer-und manipulierbar durch einen wesentlich älteren Erwachsenen?

Weitere Klassiker der Rechtsprechung wären vielleicht noch: reduziertes Strafmaß wegen Alkohol oder Drogenkonsum, oder -immer öfter quasi der newcomer- wegen anderer kulturellem Verständnis von Geschlechterrollen.
Und wenn wir schon bei vergeigter Gerichtsbarkeit sind, eben -um mir den Magen weiter zu übersäuern- noch beim hpd gelesen: Der Hohn Berliner Richter, in welchem es um ein aktuelles Urteil zum Thema "Genitalverstümmelung" an kleinen Kindern in Deutschland geht.

Nachdem ja eine unheilige- oder muss man sagen heilige?- Allianz männliche Kinder muslimischen und jüdischen Glaubens vor 5 Jahren vom Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ausgeschlossen hat, finden weiterhin solche Genitalverstümmelungen eben auch in den Hinterhöfen der Republik statt und werden, wenn sie denn geahndet werden, wohl eher lächerlich niedrig sanktioniert.

Im Urteil dann darauf hinzuweisen, dies "[...] sei eben Sitte in der Kultur" ist ein Schlag ins Gesicht jedes Bürgers, der sich den hiesigen Gesetzen unterordnet und ein kräftiger Tritt des Richters zusätzlich ins Gemächt des beschnittenen Jungen ist es obendrein.
Damit, also diesem kulturellen Bullshitgeseiere, könnte man wohl ebenso die Beschneidung von Frauen und Mädchen rechtfertigen, aber die wurden ja wohlweislich von der Regel ausgenommen, weil hier die Lobbyarbeit der Genderisten und Bionade(hmm die gehörten ja zu Radeberger und nun zu Hassia, trinken die Arschlöcher die dann überhaupt noch? Muss ich mal recherchieren gehn) Kamarilla ganze Arbeit geleistet hat. Heiliger Sankt Florian / Verschon’ mein Haus / Zünd’ and’re an!

Und dann brennt uns auch noch der Goetheturm ab. Scheisstag!

Ihnen Ihr Blödbabbler

#Nachtrag 16.10.2017 zur Kenntnisnahme: Interview mit dem Anwalt der Mutter, Nebenklägerin in dem einige der oben von mir kritisierten Punkte in Bezug auf die Beschneidung und das Urteil relativiert werden.#
Lo - 12. Okt, 15:27

Es ist einfach nur....

widerlich, was diese perversen (nein - nicht Kranken, das wäre ja schon wieder strafmildernd) Typen da mit wehrlosen kleinen oder noch nicht reifen Menschen da anrichten. Und zwar mit lebenslangen schlimmen Folgen für die Opfer. Das Strafmaß kann gar nicht hoch genug sein.
Das gilt auch für die frommen Kinderverstümmler.

Lo - 13. Okt, 15:00

Ich kenne eine Person mit ihrer Missbrauchskarriere (als Kind) und weiss, wie sehr sie auch nach Jahrzehnten noch heute darunter psychisch leidet und mit zwanghaften exzessiven Reinigungsritualen versucht, sich (und das als Opfer!) reinzuwaschen. Das ist lebenslängich.
Der Typ, der ihr das angetan hat, ist unbestraft geblieben und zwischenzeitlich verstorben.
Da kommt Wut hoch auf solche Täter.
bloedbabbler - 13. Okt, 15:57

Es ist ja meist so,...

...dass die Opfer lange mit dem Erlittenen zu schaffen haben, die von Ihnen angesprochenen eigenen psychischen 'Derangierungen' werden Teil des Alltags. Ängste bleiben und führen zu einem gehemmten Leben, man meidet Situationen in denen das geschah oder überkompensiert.
Um so ärgerlicher ist es wenn die Justiz dem nicht nachkommt bzw. eben eher an der unteren möglichen Schiene fährt. Wobei ich vermute mal, dass in diesem Bereich mit Abschreckung auch nicht wirklich viel zu reißen ist. Dennoch bleibt bei mir eben der bittere Geschmack im Mund, wenn als Argument eine "das Kind wollte es" Argumentation kommt, die klingt deutlich nach dem alten Klassiker "wenn die Frau nicht vergewaltigt werden wollte, warum zog sie dann hübsche und sexy Kleidung an?" Gefasel, dass allzu lange die Gerichte bevölkerte. Dem Opfer eine Mitschuld zu geben, weil es etwas artikuliert oder tut, kann doch sicherlich nicht vom Handeln des Täters freisprechen.

Deswegen kocht meine Wut hier primär auf der Seite der Juristerei, die -ich hatte da beim Jugenstrafrecht(in den Kommentaren) drauf hingewiesen- deutlich zu milde Urteile ausspricht, wenn es um tatsächliche Ärgernisse geht, Intensivtäter und Mißbraucher kommen mir deutlich zu oft gut weg. Falls nicht die Beispiele die man in den Medien findet die Einzigen sind und sonst verknackt wird, dass es brummt. Aber davon gehe ich mal nicht aus.

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